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   BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95   

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https://dejure.org/1995,2351
BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95 (https://dejure.org/1995,2351)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1995 - X ZB 1/95 (https://dejure.org/1995,2351)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1995 - X ZB 1/95 (https://dejure.org/1995,2351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsurteil - Kostenentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 84 Abs. 2, § 99 Abs. 1
    "Drahtelektrode"; Anfechtung der Kostenentscheidung eines Nichtigkeitsurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1019
  • MDR 1996, 167
  • GRUR 1995, 577
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95
    Soweit die Beschwerdeführerin § 99 Abs. 2 ZPO heranziehen will, wonach ausnahmsweise gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt die sofortige Beschwerde stattfindet, wenn die Hauptsache durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt ist, übersieht sie, daß es nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung (RGZ 71, 440, 442; RGZ 86, 440, 441; BGH GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; BGH GRUR 1965, 231, 233 r. Sp. - Zierfalten) und Schrifttum (Benkard, PatG GebrMG, 9. Aufl., § 22 PatG Rdn. 6, 46 u. § 84 PatG Rdn. 1; Schulte, PatG, 5. Aufl., § 83 Rdn. 2; Klauer-Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 38 PatG Rdn. 4; a.M. Schmieder, GRUR 1980, 74, 76 ff.) im Patentnichtigkeitsverfahren kein das Gericht bindendes Anerkenntnis des Beklagten im Sinne von § 307 Abs. 1 ZPO gibt.
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 121/59
    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95
    Soweit die Beschwerdeführerin § 99 Abs. 2 ZPO heranziehen will, wonach ausnahmsweise gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt die sofortige Beschwerde stattfindet, wenn die Hauptsache durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt ist, übersieht sie, daß es nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung (RGZ 71, 440, 442; RGZ 86, 440, 441; BGH GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; BGH GRUR 1965, 231, 233 r. Sp. - Zierfalten) und Schrifttum (Benkard, PatG GebrMG, 9. Aufl., § 22 PatG Rdn. 6, 46 u. § 84 PatG Rdn. 1; Schulte, PatG, 5. Aufl., § 83 Rdn. 2; Klauer-Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 38 PatG Rdn. 4; a.M. Schmieder, GRUR 1980, 74, 76 ff.) im Patentnichtigkeitsverfahren kein das Gericht bindendes Anerkenntnis des Beklagten im Sinne von § 307 Abs. 1 ZPO gibt.
  • RG, 23.06.1915 - I 147/14

    Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95
    Soweit die Beschwerdeführerin § 99 Abs. 2 ZPO heranziehen will, wonach ausnahmsweise gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt die sofortige Beschwerde stattfindet, wenn die Hauptsache durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt ist, übersieht sie, daß es nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung (RGZ 71, 440, 442; RGZ 86, 440, 441; BGH GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; BGH GRUR 1965, 231, 233 r. Sp. - Zierfalten) und Schrifttum (Benkard, PatG GebrMG, 9. Aufl., § 22 PatG Rdn. 6, 46 u. § 84 PatG Rdn. 1; Schulte, PatG, 5. Aufl., § 83 Rdn. 2; Klauer-Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 38 PatG Rdn. 4; a.M. Schmieder, GRUR 1980, 74, 76 ff.) im Patentnichtigkeitsverfahren kein das Gericht bindendes Anerkenntnis des Beklagten im Sinne von § 307 Abs. 1 ZPO gibt.
  • RG, 09.10.1909 - I 552/08

    Verfahren auf Nichtigkeitserklärung oder Zurücknahme von Patenten. Inwiefern ist

    Auszug aus BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95
    Soweit die Beschwerdeführerin § 99 Abs. 2 ZPO heranziehen will, wonach ausnahmsweise gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt die sofortige Beschwerde stattfindet, wenn die Hauptsache durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt ist, übersieht sie, daß es nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung (RGZ 71, 440, 442; RGZ 86, 440, 441; BGH GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; BGH GRUR 1965, 231, 233 r. Sp. - Zierfalten) und Schrifttum (Benkard, PatG GebrMG, 9. Aufl., § 22 PatG Rdn. 6, 46 u. § 84 PatG Rdn. 1; Schulte, PatG, 5. Aufl., § 83 Rdn. 2; Klauer-Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 38 PatG Rdn. 4; a.M. Schmieder, GRUR 1980, 74, 76 ff.) im Patentnichtigkeitsverfahren kein das Gericht bindendes Anerkenntnis des Beklagten im Sinne von § 307 Abs. 1 ZPO gibt.
  • BPatG, 26.06.2007 - 3 Ni 22/04
    e) Insoweit kann auch dahinstehen, ob gemäß § 99 Abs. 1 PatG ein - vorliegend nicht in Rede stehendes - "Anerkenntnis" im prozessualen Sinn i. S. v. § 307 ZPO mit den im Nichtigkeitsverfahren geltenden Grundsätzen vereinbar ist (so Schmieder GRUR 1980, 74, 78 und Fußnote 35 zur fraglichen Bezeichnung; Kraßer Patentrecht, 5. Aufl., Seiten 640, aA BGH GRUR 1995, 577 - Drahtelektrode - m. w. H.).
  • BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14

    Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale

    Deshalb kann dieser Anspruch auch nicht anerkannt werden und zu einem entsprechenden gestaltenden Urteil ohne Sachprüfung der Nichtigkeitsgründe führen (siehe z. B. BGH GRUR 1995, 577 - Drahtelektrode, m. w. N.; GRUR 2004, 707 - Dynamisches Mikrofon; offen gelassen in BPatG GRUR 2009, 145 - Fentanylpflaster; dagegen zum Anerkenntnisurteil über die Erledigungsfeststellung BPatG Urteil vom 14.06.2016, 4 Ni 11/15).
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Soweit wie im vorliegenden Fall das Patentgesetz keine besonderen Verfahrensvorschriften enthält und die grundsätzlich für entsprechend anwendbar erklärten Verfahrensvorschriften der Zivilprozessordnung wegen der Besonderheiten des patentgerichtlichen Verfahrens unanwendbar sind, soll das Patentgericht "sein Verfahren unter Berücksichtigung allgemeingültiger verfahrensrechtlicher Grundsätze frei gestalten können", wie bereits in der Amtlichen Begründung (vgl. BlPMZ 1961, 140, 155) zum Sechsten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961 ausgeführt ist (BGH GRUR 1995, 577 ff. -Drahtelektrode).
  • BPatG, 11.04.2001 - 8 W (pat) 64/99

    Zwischenbeschluss im Einspruchsbeschwerdeverfahren zur Klärung der

    In einem nichtkontradiktorischen Verfahren wie dem der Einspruchsbeschwerde, das einerseits wenig Gemeinsamkeiten mit dem Zivilprozeß aufweist, gerade auch, was die Stellung des (oder der) Einsprechenden anbetrifft, andererseits durch patentrechtliche Besonderheiten, vor allem die Befugnis des Patentinhabers zur weiteren Ausformung des erstrebten Schutzrechts, gekennzeichnet ist, verbietet sich die unbesehene Übernahme unpassender Verfahrensvorschriften der ZPO; vielmehr greift hier die Befugnis des Bundespatentgerichts, sein Verfahren unter Berücksichtigung allgemeiner verfahrensrechtlicher Grundsätze frei zu gestalten (Busse, aaO, § 99 Rdn 5; BGH GRUR 1995, 577 "Drahtelektrode").
  • BPatG, 18.06.2012 - 2 Ni 47/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Werkstückspannvorrichtung (europäisches

    Auch wenn § 307 Abs. 1 ZPO allgemeiner Meinung nach keine Anwendung findet (vgl. BGH GRUR 1995, 577; Benkard-Rogge, Patentgesetz, 10. Aufl., § 83 Rdnr. 5; Schulte-Kühnen, Patentgesetz, 8. Aufl., § 84 Rdnr. 43), kommt dem seitens der Beklagten abgegebenen Anerkenntnis gleichwohl insoweit Bedeutung zu, als diese damit zu erkennen gibt, dass sie das Streitpatent nicht mehr verteidigen und sich der von der Klägerin begehrten Beseitigung des Streitpatents nicht widersetzen werde.

    Daher erschöpft sich in diesen Fällen ein  "Anerkenntnis" der Vernichtbarkeit des über die beschränkte Verteidigung hinausgehenden Teils des Streitpatents letztlich in einem fehlenden Widerspruch (vgl. dazu BGH GRUR 1995, 577-"Drahtleiter").

  • BPatG, 05.03.2009 - 3 Ni 27/08
    Nach dieser Rechtsauffassung ist hierin eine faktisch dem Anerkenntnis des Klageantrags i. S. v. § 307 ZPO ähnliche Erklärung zu sehen, die eine Nichtigerklärung des Streitpatents unter Befreiung von der Sachprüfung rechtfertigt, ebenso wie auch bei dem Fallenlassen eines Patentanspruchs als Ganzem anerkanntermaßen eine teilweise Nichtigerklärung ohne Sachprüfung erfolgt (vgl. Schmieder, GRUR 1980, 74, 77; ferner Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., §§ 82, 83 PatG Rdn. 5; aA BGH GRUR 1995, 577 -Drahtelektrode; BPatG GRUR 2003, 726 -Luftverteiler).
  • BPatG, 12.04.2011 - 21 W (pat) 320/06

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache

    Die Erledigung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats aus Gründen der Rechtssicherheit im Beschlusswege auszusprechen (BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; zur Gestaltungsfreiheit des BPatG im Verfahrensrecht vgl. BGH GRUR 1995, 577 ff. - Drahtelektrode unter Bezugnahme auf die Amtliche Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961, BlPMZ 1961, 140, 155).
  • BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08

    Optische Inspektion von Rohrleitungen - Patenteinspruchsverfahren - "Optische

    Die Erledigung ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats aus Gründen der Rechtssicherheit im Beschlusswege auszusprechen (BPatGE 51, 128 ff. - Radauswuchtmaschine; zur Gestaltungsfreiheit des BPatG im Verfahrensrecht vgl. BGH GRUR 1995, 577 ff. - Drahtelektrode unter Bezugnahme auf die Amtliche Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes vom 23. März 1961, BlPMZ 1961, 140, 155).
  • BPatG, 21.04.2005 - 10 W (pat) 47/04
    Auch die durch § 99 Abs. 1 PatG eröffnete entsprechende Anwendung der Zivilprozessordnung führt zu keinem anderen Ergebnis, da auch dort eine Untätigkeitsbeschwerde nicht vorgesehen ist (vgl Zöller, ZPO, 25. Aufl, § 567 Rdn 21 mwN), abgesehen davon, dass § 99 PatG auch keine Übertragung von im Patentgesetz nicht vorgesehenen Rechtsmitteln der ZPO in das patentgerichtliche Verfahren gestattet (vgl BGH GRUR 1995, 577 - Drahtelektrode; BPatG GRUR 2001, 339 - einstweilige Verfügung).
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